6.8.13

Bitte (nicht) stören!

Wir leben im Allgemeinen in einer sehr geregelten Welt.

Der Strassenverkehr zum Beispiel ist geregelt. Mit 53 Paragraphen. Und Erläuterungen dazu. Selbst der Verkehr auf Helgoland wird klar definiert:
Der § 50 StVO besagt, dass auf der Insel Helgoland der Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren verboten ist. Neben der Polizei hat nur der Seehundjäger genannte Naturschutzbeauftragte ein Dienstfahrrad, außerdem gibt es Ausnahmegenehmigungen für über 100 Elektrokarren für den Warentransport und einige Rettungsfahrzeuge. (Quelle: Wikipedia)
Es gibt ein Mietrecht, Feiertagsregelungen, Arbeitsrecht, Kirchenrecht aber auch ein Staatskirchenrecht.

Nach Freiherr Knigge wäre auch der Umgang mit den Menschen geregelt – wenn sich diese denn dran halten würden. Geregelt werden Parklätze, Aufschriften auf Etiketten, Länge und Dauer einer Ehe im Eherecht und vieles mehr.

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